Cocktailforum

22. Juni 2014, 01:38
Fabiene_Boilley
3500 Beiträge

Ich möchte an dieser Stelle gerne nachfragen, was das Kriterium ist, ab dem eine im Hintergrund eines Bildes befindliche Flasche als Werbung deklariert wird. Mein erstes Bild beim Royal Jamaican Mojito wurde mit dem Argument abgelehnt, dass im Hintergrund noch ein Teil des Namens einer Rummarke zu lesen ist. Es waren die ersten drei Buchstaben des Wray & Nephew Overproof zu lesen. Da rrr in der Vergangenheit Bilder hochgeladen hat, auf denen noch mehr von dem Markennamen zu lesen ist (z.B. A&B und Cointreau Sour) und diese freigegeben wurden, würde ich gerne die Fotomoderatoren fragen, worin die Kriterien liegen, damit ich mich in Zukunft darauf einstellen kann. Natürlich können sich auch alle anderen User an dieser Diskussion beteiligen. Es scheint mir nämlich, als wären diese Kriterien nicht wirklich klar definiert.Wink
22. Juni 2014, 08:28
rrr
3970 Beiträge

Für meine Fotos ist es ganz einfach zu beantworten. In den Fällen, in denen der Name einer Marke zu erkennen ist, ist der Markenname Teil des Cocktailnamens. Ist aber trotzdem nie komplett zu sehen. Auf allen anderen Fotos mit Flaschen, kann man nur erahnen, welche Marke es sein könnte. Um bei deinen Beispielen zu bleiben, A & B weiß jeder, heißt Armagnac und Benedictine, warum soll man dort keine Benedictineflasche mit erkennbaren Namen zeigen dürfen? Du hast doch keine Alternative einen anderen Kräuterlikör zu verwenden. Beim Cointreau Sour trifft es ebenso zu. Cool

Bei deinem Mojito ist es etwas anderes, da weiß man, kommt Rum hinein. Nur welcher ist im Namen nicht erkennbar. Also könnten sich Hersteller beschweren, warum Rum XY und nicht Rum YX abgebildet wird. Hieße der besagte Drink Royal Wray Mojito, wäre dein Foto bestimmt durch. So denke ich und da meine Fotos immer freigeschaltet wurden, bestätigt es meine Meinung.
22. Juni 2014, 13:09
SchuettelStefan
19717 Beiträge

Ich sehe das erstmal genauso wie rrr.
Allerdings sollte man sich grundätzlich die Frage stellen, ob es wirklich sinnvoll ist ein gutes Bild abzuhlehnen, weil der Teil eines Markennamens einer im Rezept verwendeten Zutat sichtbar ist. Natürlich hat es irgendwo etwas von Product Placement, aber grundsätzlich geben wir ja auch textliche Empfehlungen zu bestimmten Zutaten und wenn wir nicht päpstlicher sein wollen als der Papst, könnte man ja ein Etikett statt als Werbung auch als Empfehlung des Bilderstellers interpretieren.
Wenn es keine gesetzlichen Einschränkungen gibt (falls es die gibt, würden sie allerdings auch rrr's Bilder treffen), wäre ich dafür, solange es wirklich zum Rezept paßt und nicht übermäßig im Vordergrund prangt, Bilder wie das von Fabiene angesprochene ebenfalls zuzulassen (vorausgesetzt sie sind gut Grins).
22. Juni 2014, 14:32
Fabiene_Boilley
3500 Beiträge

Okay, so leuchtet mir das ein. Man müsste nur noch eine etwas genauere Regelung finden, wie viel von dem Markenname noch zu sehen sein darf. Und das müsste dann schon für alle Bilder gelten, unabhängig davon, ob im Namen eines Cocktails eine bestimmte Marke angesprochen ist oder nicht. Kennt sich denn jemand mit den gesetzlichen Bestimmungen aus?
22. Juni 2014, 22:40
SchuettelStefan
19717 Beiträge

Vielleicht sollten wir darüber mal 'ne Abstimmung starten. Ob und wenn ja wieviel.
22. Juni 2014, 23:04
Fabiene_Boilley
3500 Beiträge

Finde ich eine gute Idee, lass uns das machen.
22. Juni 2014, 23:06
SchuettelStefan
19717 Beiträge

Tust Du bitte mal. Ich muß jetzt mal was arbeiten, sonst lieg ich morgen früh ganz hinten.
22. Juni 2014, 23:14
shakingharry
3368 Beiträge

Ich denke, der Grundgedanke bei der Regelung war es, sogenannte Pseudo-User fernzuhalten, die nichts besseres zu tun haben, als hier ihre Werbespams loszuwerden (kenne ich aus anderen Foren). Was soweit ja auch ok ist.

Aber machen wir uns doch nichts vor: Hier werden am laufenden Band (erwünschte) Tipps gegeben, welche bestimmte Spirituose in welchem Cocktail am besten passt (mit Nennung des Produktes). Gerade das neu erstellte Jahrhundertwerk für Barneulinge wimmelt nur so davon. Was ja auch so sein sollte.

Warum dann die Ausnahme bei den Fotos ?

Rechtlich gilt: Habe ich die Urheberrechte (im Klartext: habe ich das Foto gemacht), kann ich es "vermarkten", wie ich möchte. Warum sollte da nicht zumindest ansatzweise eine bestimmte Spirituose erkennbar sein ? Sogar manche speziellen Flaschenformen lassen auch ohne Buchstaben eindeutig auf das Produkt schliessen. Ich wäre da nicht so kleinlich und würde es eher als Empfehlung des Fotografen sehen, so wie es in den schriftlichen Beiträgen nahezu täglich vorkommt. Und wer unbedingt den roten Hut auf dem Bild haben möchte: nun ja, der Rest der Gemeinschaft kann sich dann ja seinen Teil denken...
22. Juni 2014, 23:26
Lenni
6248 Beiträge

Dann sollten die Seitenbetreiber Ripuli und Zoidberg was da zu sagen.
Wenn die "Gesetze" geändert werden nehme ich das so an.
Ich richte mich nur nach den Richtlinien, die ich damals als Bildmoderator bekommen habe.
Und daran hieß es, keine Bilder mit Werbung von Spirituosen annehmen.
Dann müsste schon jemand mal genau sagen: Z.B. Wenn die Flasche mit Name vollständig zu sehen ist, dann das Bild ablehnen und wenn wie in den letzten Fällen die Schrift nur ansatzweise zu sehen ist, dann ist das Bild ok.
Wie gesagt, müsste mal bestimmt werden wie es in Zukunft laufen soll.
22. Juni 2014, 23:42
shakingharry
3368 Beiträge

Lenni schrieb:
Dann sollten die Seitenbetreiber Ripuli und Zoidberg was da zu sagen.


Richtig. Genau diesen Hinweis hatte ich in meinem Kommentar vergessen.
23. Juni 2014, 01:11
Orca
9086 Beiträge

..... und Ripuli schrieb folgendes: HIER

Wink
23. Juni 2014, 01:17
Fabiene_Boilley
3500 Beiträge

Das ist allerdings fünf Jahre her und aus den Gründen, die shakingharry angeführt hat, revisionsbedürftig. Darüber hinaus ist ja gerade nicht eindeutig klar, wie viel von einer Marke erkennbar sein darf.Wink
23. Juni 2014, 01:28
Orca
9086 Beiträge

Fabiene_Boilley schrieb:
Das ist allerdings fünf Jahre her und aus den Gründen, die shakingharry angeführt hat, revisionsbedürftig. Darüber hinaus ist ja gerade nicht eindeutig klar, wie viel von einer Marke erkennbar sein darf.Wink


Sicherlich ist das schon 5Jahre her, aber warum sollte sich etwas daran ändern?

Und eindeutig klar ist es auch geschrieben. Wenn Ihr aber etwas verändern wollt sollten wir uns direkt an unsere Webmaster wenden.

TroestWink
23. Juni 2014, 01:34
Fabiene_Boilley
3500 Beiträge

Okay, dann sollte man Kontakt aufnehmen und die Argumente vorlegen, die für eine Änderung sprechen.Wink
23. Juni 2014, 01:47
Orca
9086 Beiträge

Fabiene_Boilley schrieb:
Okay, dann sollte man Kontakt aufnehmen und die Argumente vorlegen, die für eine Änderung sprechen.Wink


Hab ich gerade gemacht, hoffe dass sie sich zeitnah bei uns melden werden. Wink