redsunflower schrieb:
Weiß ich spontan nicht ^^
Ich find es doof dass man das überhaupt beweisen muss.
Und dass das nicht andersrum ist!
Dass die auffweisen müssen dass ich was eingenommen haben soll! Die wollen doch was
Du mußt auch nichts beweisen. Das Problem liegt anders: sobald Du gewerblich tätig wirst (und das beginnt mit der Werbung), bist Du einkommensteuerpflichtig. Also mußt Du eine Einkommensteuererklärung abgeben - jeweils bis 31.05. des Folgejahres; die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Und diese Erklärung ist für das Finanzamt bindend - und kann nur durch eine Betriebsprüfung durch das FA widerlegt bzw. korrigiert werden. Also soweit alles kein Problem.
Aber: wird keine Erklärung abgegeben, dann darf das Finanzamt die Einkünfte schätzen. Und dann hast Du das Problem, diese Schätzung zu widerlegen.
Wie gesagt, ich würde mit dem FA Kontakt aufnehmen, denen kurz schildern, wie die Sachlage ist und zusichern, daß beim ersten Geld auch Steuererklärungen gemacht werden. Sollte vollkommen unproblematisch sein. Eigentlich reicht sogar die kurze Mitteilung "ich möchte irgendwann gewerblich Cocktails ausschenken, erziele derzeit aber noch keine Einnahmen".