Cocktailforum
08. März 2010, 23:08
08. März 2010, 23:44
08. März 2010, 23:57
09. März 2010, 10:11
tja, eventuell könnt draus ein ungültiger kettendienstvertrag entstehen. wodurch das dienstverhältnis automatisch in ein unbefristetes dienstverhältnis übergeht.
wenn zwischen den befristungen aber eine längere zeitspanne liegt is das schon erlaubt.
so zumindest rechtslage in österreich
wenn zwischen den befristungen aber eine längere zeitspanne liegt is das schon erlaubt.
so zumindest rechtslage in österreich
Nein, das war mal früher so. Inzwischen gibt es dazu Urteile des EUGH - die muß auch Österreich akzeptieren.
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Sachgrundsbefristung und zeitlicher Befristung. Sachgrundsbefristungen, zB Mutterschaftsvertretung sind solange zulässig, wie eben der Sachgrund vorliegt. Und Arbeitsgerichte können da ziemlich pingelig sein.
Die weitaus häufigere Form ist die zeitliche Befristung. Die ist bis max. 24 Monate zulässig (D); das kann aber im Prinzip in beliebig vielen Stückelungen passieren. Aber: ohne Unterbrechungen! In Achims Fall, so wie er geschildert wurde, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Umgehen lassen sich diese Regelungen gar nicht. Natürlich, der Arbeitgeber kann alles mögliche in einen Vertrag schreiben - es wird aber nicht rechtswirksam. Und somit vor dem Arbeitsgericht gekippt. Als Arbeitnehmer kann man daher getrost warten - ist der Arbeitgeber so gnädig und bietet unbefristet an, dann ist es ja gut. Tut er das nicht, klagt man kurz vor Ende der Befristung - und hat dann einen unbefristeten Vertrag bzw. eine Abfindung, wenn man das möchte.
10. März 2010, 11:47
14. März 2010, 14:19
Na das mit der Festanstellung ist absolute Zukunftsmusik, das dauert bis nächstes Jahr, wenn überhaupt. Und dieses Jahr ist noch jung.
Wenn Du wieder in Deinem alten Betrieb bist, bei dem zu zuvor schon eine befristete Stelle hattest, dann hast Du es geschafft: eine neuerliche Befristung ist nicht rechtswirksam. (und übrigens auch keine Probezeit)
Ich arbeite in dem alten Betrieb über ne Zeitarbeitsfirma. Wie das letzte mal, da war ich auch über die gleiche Zeitarbeitsfirma drin. Und da sind die Gesetze etwas anderst.
06. April 2011, 22:24
Auch ich gratuliere verspätet.^^
Aber besser spät als nie!
Du hast recht, bei Leiharbeit ist das was anderes. Bei Zeitarbeit gilt das was p.k. gesagt hat. Nur das mit den beliebigen Stückelungen ist nicht mehr korrekt. Man darf max. 24 Monate befristet werde, wobei eine Befristung maximal 3 mal verlängert werden darf. Auch darf sich bei einer Verlängerung nichts in dem Vertrag ändern (z.B. durch Gehaltserhöhung) sonst wird das Verhältnis auch automatisch unbefristet.
Aber besser spät als nie!

Du hast recht, bei Leiharbeit ist das was anderes. Bei Zeitarbeit gilt das was p.k. gesagt hat. Nur das mit den beliebigen Stückelungen ist nicht mehr korrekt. Man darf max. 24 Monate befristet werde, wobei eine Befristung maximal 3 mal verlängert werden darf. Auch darf sich bei einer Verlängerung nichts in dem Vertrag ändern (z.B. durch Gehaltserhöhung) sonst wird das Verhältnis auch automatisch unbefristet.
07. April 2011, 00:15
07. April 2011, 09:18
13. April 2011, 17:23
13. April 2011, 17:37
13. April 2011, 19:42
Das ist wirklich alles andere als prickelnd. Auch wenn die Chancen aus der Zeitarbeit rauszukommen nicht wirklich gut stehen, hatte ich doch gehofft, daß es Achim mit seiner Aktivität gelingen könnte. Ich hör aber nicht auf Achim die Daumen zu drücken.

13. April 2011, 22:09
13. April 2011, 22:23
13. April 2011, 22:53
@achim
ich drück auch ganz dolle alle (also zwei) Daumen. Ich weiss ja aus eigener Erfahrung wie besch... es heutzutage mit Arbeit ist.
Mehr als ein 400 Euro Job ist bei mir ja auch nicht mehr drin, glücklicherweise geht der Göge noch arbeiten, sonst sähe es echt bitter aus.
ich drück auch ganz dolle alle (also zwei) Daumen. Ich weiss ja aus eigener Erfahrung wie besch... es heutzutage mit Arbeit ist.
Mehr als ein 400 Euro Job ist bei mir ja auch nicht mehr drin, glücklicherweise geht der Göge noch arbeiten, sonst sähe es echt bitter aus.