Cocktailforum

05. Februar 2007, 12:26
Flo
5375 Beiträge

Ich habe das so verstanden, dass wenn du eine Ausvildung machst, du den Alkohol ausschenken darfst.
05. Februar 2007, 23:02
el_muerte
10916 Beiträge

Nein, da steht zB bei einer Ausbildung, das bedeutet nicht nur ausschließlich für eine Ausbildung. Wink
05. Februar 2007, 23:46
jean.11
8193 Beiträge

Wie soll denn das Beschäftigungsverhältnis aussehen?
06. Februar 2007, 17:13
to.b1
70 Beiträge

wird wahrscheinlich so aussehen, dass man die sachen, die der inhaber, bis jetzt an der Bar betreibt erklärt bekommt usw. aber das cocktailwissen muss man mehr oder weniger selbst mitbringen, da der inhaber da wohl nicht so viele erfahrungen und wissen hat...Wink
07. Februar 2007, 00:39
jean.11
8193 Beiträge

Ich meinte eher ob du als Aushilfe eingestellt, als Azubi oder Ferienjob etc.? 'Verwirrt'

07. Februar 2007, 19:05
to.b1
70 Beiträge

ich würde sagen aushilfe würde noch am ehesten zutreffen, aber man bekommt schon ein paar sachen gelehrt. Laechel weiß auch nicht genau wie ich das jetzt bezeichnen soll.. vielleicht so eine art minijob? ich denke schon, dass ich dann alleine hinter der bar stehen werde, ich wollte mich evtl mit einem freund abwechseln. Wink
07. Februar 2007, 21:43
Flo
5375 Beiträge

mal was anderes: was verdient ein barkeeper?
07. Februar 2007, 22:05
Achim
9038 Beiträge

Flo schrieb:
mal was anderes: was verdient ein barkeeper?


Wenn er Bacardi ausschenkt verdient er Schläge.
Wink Achim.
07. Februar 2007, 22:22
Flo
5375 Beiträge

Bei Sierra aber auch!
Ist das eher in der Nebenjob-Preisklasse?
08. Februar 2007, 01:15
jean.11
8193 Beiträge

to.b1 schrieb:
ich würde sagen aushilfe würde noch am ehesten zutreffen, aber man bekommt schon ein paar sachen gelehrt. Laechel weiß auch nicht genau wie ich das jetzt bezeichnen soll.. vielleicht so eine art minijob? ich denke schon, dass ich dann alleine hinter der bar stehen werde, ich wollte mich evtl mit einem freund abwechseln. Wink


Dann sieht es eher schlecht aus mit Alkoholausschank. 'Traurig'
08. Februar 2007, 01:26
jean.11
8193 Beiträge

Hier sind einige der Vorschriften die in deinem Fall eingehalten werden müssen...'Ueberrascht'
Da muss also ein Erwachsener immer dabei stehen und aufpassenVogel


08. Februar 2007, 02:26
Fafnir76
94 Beiträge

Lenni schrieb:
Warum eigentlich nicht? Als Azubi- Kellner muss man ja auch nicht erst achtzehn sein, sondern kann mit 16 schon eine Lehre anfangen. Man serviert die alkoholischen Getränke ja nur und trinkt sie nicht selber. Was aber auf jeden Fall eingehalten werden muss, ist das Jugendschutzgesetz. Weiß das in Moment nicht auswendig, aber da kann man sicherlich irgendwo nachschlagen, wie lange man abends arbeiten darf, wieviele Stunden Pause usw. Wenn es sich um reine Serviertätigkeit handelt und die Gesetze des Jugendschutz eingehalten werden, denke ich, spricht nichts gegen eine Arbeit in einer Cocktailbar.Hmm

GrußWinkWink


Was haben wir ein Glück, daß wir in Deutschland leben.Lala Mir hat ein Kollege mal erzählt, daß er in Amerika (USA) war und die Bedienung ihm kein Bier bringen durfte, weil sie noch keine 21 war Unschuldig und eben erst die Kollegin holen mußte.Ueberrascht na ja, andere Länder, andere Sitten
08. Februar 2007, 14:58
to.b1
70 Beiträge

hmmm... aber da die bar eh in einem modegeschäft steht, ist immer ein erwachsener dort eigentlich.. das geschäft gehört der mutter eines freundes und dem freund der mutter gehört die bar.. die bar wird dann wohl eh nur bis 19:00 Uhr aufhaben, da dann das geschäft schließt... aber gilt das mit dem Alkoholausschank überhaupt für deutschland? soweit ich das gesehen habe war das ein dokument aus der schweiz... mich würde es auch mal interessieren, was man als ausgebildeter barkeeper verdient, wird aber wahrscheinlich ziemlich variieren... Wink
08. Februar 2007, 15:33
p.k
4665 Beiträge

Hi to.b1,

soweit ich das sehe, ist bei der Konstellation der Alkoholausschank für Dich unproblematisch, solange Du nicht selbst konsumierst. Die Verdienstspanne ist sicher groß; als Neuling kannst Du mit ca. 8 Euro ganz zufrieden sein.

WinkWink
08. Februar 2007, 19:01
Lenni
6248 Beiträge

Habe früher mal "Kellner" gelernt und etliche Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Meine Azubikollegen waren auch teilweise unter achtzehn. Diese durften (mussten) auch ausschenken, alkoholische wie nicht alkoholische Getränke. Zwinker

GrußWinkWink