Cocktailforum
05. Februar 2007, 12:26
05. Februar 2007, 23:02
05. Februar 2007, 23:46
06. Februar 2007, 17:13
07. Februar 2007, 00:39
07. Februar 2007, 19:05
ich würde sagen aushilfe würde noch am ehesten zutreffen, aber man bekommt schon ein paar sachen gelehrt. weiß auch nicht genau wie ich das jetzt bezeichnen soll.. vielleicht so eine art minijob? ich denke schon, dass ich dann alleine hinter der bar stehen werde, ich wollte mich evtl mit einem freund abwechseln.
07. Februar 2007, 21:43
07. Februar 2007, 22:05
07. Februar 2007, 22:22
08. Februar 2007, 01:15
ich würde sagen aushilfe würde noch am ehesten zutreffen, aber man bekommt schon ein paar sachen gelehrt. weiß auch nicht genau wie ich das jetzt bezeichnen soll.. vielleicht so eine art minijob? ich denke schon, dass ich dann alleine hinter der bar stehen werde, ich wollte mich evtl mit einem freund abwechseln.
Dann sieht es eher schlecht aus mit Alkoholausschank. ''
08. Februar 2007, 01:26
08. Februar 2007, 02:26
Warum eigentlich nicht? Als Azubi- Kellner muss man ja auch nicht erst achtzehn sein, sondern kann mit 16 schon eine Lehre anfangen. Man serviert die alkoholischen Getränke ja nur und trinkt sie nicht selber. Was aber auf jeden Fall eingehalten werden muss, ist das Jugendschutzgesetz. Weiß das in Moment nicht auswendig, aber da kann man sicherlich irgendwo nachschlagen, wie lange man abends arbeiten darf, wieviele Stunden Pause usw. Wenn es sich um reine Serviertätigkeit handelt und die Gesetze des Jugendschutz eingehalten werden, denke ich, spricht nichts gegen eine Arbeit in einer Cocktailbar.
Gruß
Gruß
Was haben wir ein Glück, daß wir in Deutschland leben. Mir hat ein Kollege mal erzählt, daß er in Amerika (USA) war und die Bedienung ihm kein Bier bringen durfte, weil sie noch keine 21 war und eben erst die Kollegin holen mußte. na ja, andere Länder, andere Sitten
08. Februar 2007, 14:58
hmmm... aber da die bar eh in einem modegeschäft steht, ist immer ein erwachsener dort eigentlich.. das geschäft gehört der mutter eines freundes und dem freund der mutter gehört die bar.. die bar wird dann wohl eh nur bis 19:00 Uhr aufhaben, da dann das geschäft schließt... aber gilt das mit dem Alkoholausschank überhaupt für deutschland? soweit ich das gesehen habe war das ein dokument aus der schweiz... mich würde es auch mal interessieren, was man als ausgebildeter barkeeper verdient, wird aber wahrscheinlich ziemlich variieren...
08. Februar 2007, 15:33
08. Februar 2007, 19:01