Cocktailforum

04. Februar 2007, 20:09
to.b1
70 Beiträge

hallo,
ich weiß zwar nicht ob das hierhergehört, aber darf man mit 16 schon in einer cocktailbar arbeiten? wenn ja, mit welchen einschränkungen? die bar gehört einem bekannten, der bis jetzt keine cocktails anbietet, was aber durchaus im sommer möglich wäre.. greetz Wink
was ich vlt noch erwähnen sollte, dass die bar in einem modegeschäft steht Grins
04. Februar 2007, 20:13
SchuettelStefan
19717 Beiträge

Boahr, da bin ich völlig überfragt. Aber rein aus dem Bauch heraus, würd ich sagen, daß Die-/Derjenige sicher nix mit Alkohohl und Tabak zu tun haben darf. Verwirrt

Grüße Wink
04. Februar 2007, 20:19
Lenni
6248 Beiträge

Warum eigentlich nicht? Als Azubi- Kellner muss man ja auch nicht erst achtzehn sein, sondern kann mit 16 schon eine Lehre anfangen. Man serviert die alkoholischen Getränke ja nur und trinkt sie nicht selber. Was aber auf jeden Fall eingehalten werden muss, ist das Jugendschutzgesetz. Weiß das in Moment nicht auswendig, aber da kann man sicherlich irgendwo nachschlagen, wie lange man abends arbeiten darf, wieviele Stunden Pause usw. Wenn es sich um reine Serviertätigkeit handelt und die Gesetze des Jugendschutz eingehalten werden, denke ich, spricht nichts gegen eine Arbeit in einer Cocktailbar.Hmm

GrußWinkWink
04. Februar 2007, 20:31
to.b1
70 Beiträge

okay danke, werd mich nochmal woanders informieren, aber wenn ihr mehr wisst, dürft ihr euch ruhig trauen und es posten Zwinker
04. Februar 2007, 21:35
Flo
5375 Beiträge

Du darfst erst mit 18 hochprozentige Getränke ausschenken soweit ich weiß...
04. Februar 2007, 21:56
el_muerte
10916 Beiträge

Ja das hab ich auch gehört, wobei ich auch überfragt bin, ob man die machen darf und nur nicht servieren oder umgekehrt oder beides. Verwirrt
04. Februar 2007, 22:30
Achim
9038 Beiträge

Also du musst um spätestens 22.00h Feierabend machen. Darfst keinen Alkohol trinken und nicht ohne Aufsicht arbeiten.
Wink Achim.
04. Februar 2007, 22:39
Flo
5375 Beiträge

und wie ist das mit dem ausschenken?
04. Februar 2007, 22:43
Achim
9038 Beiträge

Flo schrieb:
und wie ist das mit dem ausschenken?

Keine Ahnung aber ich glaube das es erlaubt ist, bin mir aber nicht sicher.
Wink Achim.
04. Februar 2007, 22:47
Lenni
6248 Beiträge

Bin mir auch nicht sicher, würde aber sagen, das geht schon. Hauptsache, dass der Jugendliche kein Alkohol trinkt.Hmm
Vllt aber darf der Jugendliche nur alkoholfreie Sachen ausschenken, das würde aber sein Tätigkeitsfeld sehr einschränken.
GrußWink
04. Februar 2007, 23:50
Flo
5375 Beiträge

Also ich meine das mal gehört zu haben dass du nur sachen ausschenken darfst die du slebst trinken darfst
05. Februar 2007, 00:01
el_muerte
10916 Beiträge

Wäre logisch finde ich! Wink
05. Februar 2007, 00:24
jean.11
8193 Beiträge

Jugendliche dürfen Alkohol ausschenken sofern das für ihr Ausbildungsziel notwendig ist. Ausschenken Der genaue Wortlaut [URLhttp://komnet.nrw.de/callcenter/prg/details_dr.xp?GA0%26C99854598348976%26CALLCENTER%26NRW%26DR%263538%26%26;;%26ARB%26]hier[/URL]
05. Februar 2007, 01:00
SchuettelStefan
19717 Beiträge

Na das ist ja mal eindeutig. Grins

Grüße Wink
05. Februar 2007, 12:08
to.b1
70 Beiträge

joa vielen dank für euer engagement Laechel das heißt also, dass man mit 16 dort arbeiten darf, wenn man sich an die Zeiten hält und nicht überfordert wird. geetings Wink