shakingharry schrieb:
Sind also Rezepte von Bratkartoffeln oder Erbsensuppe geschützt, nur, weil sie irgendjemand irgendwann mal aufgeschrieben hat ? Fazit dieser Debatte: nein, sind sie nicht. Rezepte sind tradionell überliefert, egal, wer es schriftlich verfasst hat. Bis auf wenige, urheberrechtlich geschützte, die aber meist nirgendwo nachzulesen sind. Man kann da also durchaus freizügig mit umgehen. Im Zweifelsfall wurde angeraten, nicht wortwörtlich abzuschreiben und eine Zutat geringfügig zu verändern. Ich denke, das kann man auch hierher übertragen.
Wenn man das rezept also verändern muss, gibt es ja daraus folgernd doch das rezept als geistiges Eigentum. Da bei traditionellen Gerichten ja der verfasser unmöglich zu ermitteln ist, gibt es ja da auch kein urheberrecht. Die frage ist doch wenn ein zweifelsfrei neues rezept rauskommt, ob das theoretischen Anspruch auf copyright hat.
Ich persönlich sehe das wie marko, dass ideen nich von anderen kommerziell vermarktet werden dürfen. Ich schätze auch dass das rechtlich so sein wird. wenn ich jetzt ein super rezept "erfinde" das zweifelsfrei mich als Ideengeber identifiziert darf barcardi nicht damit in serienproduktion gehen. Die Sache ist halt dass die dann auch einfach "eine zutat leicht verändern" damit hat es sich dann.
Aber da wir diese ja eh nur privat nutzen ist da eh unwichtig. Ausserdem haben die Likörproduzenten ja Interesse daran Rezepte mit ihren Produkten unters Volk zu bringen; beschweren werden die sich sicher nicht