Cocktailforum

16. Dezember 2008, 20:28
pina_dreams
5103 Beiträge

Da wollen wir dir doch mal den Wind aus den Segeln nehmen: zu cocktailboy fahre ich nicht. Wir sind hier Schneewandern
16. Dezember 2008, 20:46
Cocktailboy
4158 Beiträge

Am besten am Berg, da hats laut den Angaben 1,5 m Lol. Pass auf dass du nicht versinkst Aetsch.

lg Wink
16. Dezember 2008, 21:12
pina_dreams
5103 Beiträge

Ne, ne schaue dann noch 17 cm rausAetsch
16. Dezember 2008, 21:18
Achim
9038 Beiträge

Na dann viel Spaß.
16. Dezember 2008, 21:22
jean.11
8193 Beiträge

pina_dreams schrieb:
Ne, ne schaue dann noch 17 cm rausAetsch

Da wird das wandern aber schwierig...Zwinker
16. Dezember 2008, 21:43
pina_dreams
5103 Beiträge

Nach vorne fallen lassen und aufstehen, drei Schritte gehen und nach vorne fallen lassen und drei Schritte....GrinsGrinsGrins
16. Dezember 2008, 21:48
jean.11
8193 Beiträge

Du machst aber kurze SchritteAetschGrins
16. Dezember 2008, 22:23
pina_dreams
5103 Beiträge

Bin doch nicht so grooooß, und wenn du schon 1,50m hohen Schnee vor dir hast, ist dass nicht so einfach HeulHeul
16. Dezember 2008, 22:30
jean.11
8193 Beiträge

Ich hab Schuhgrösse 45 - solche Probleme sind mir unbekanntZwinker
16. Dezember 2008, 22:34
pina_dreams
5103 Beiträge

....auf relativen großem Fuss lebe ich auch, Winterschuhe(GoreTex) Größe 42/43 (wegen Einlagen...).....Hmm
17. Dezember 2008, 07:36
Lenni
6248 Beiträge

Der Dienstweihnachtsbaum (DwBm)

Eine Dienstanweisung für Beamte



Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01. Dezember 1980):



§1 Dienstweihnachtsbäume



Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.



§2 Aufstellen von Dwbm



Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.

Dieser hat darauf zu achten, dass:



1. der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,

2. der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),

3. im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.



§3 Behandlung der Beleuchtung



Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.



§4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern



In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:



Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person

Josef: älterer Beamter mit Bart

Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender

Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen

Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte



Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.





Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekannt zu geben.



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.



Im Auftrag

Müller-Lüdenscheidt


17. Dezember 2008, 12:02
pina_dreams
5103 Beiträge

LolLolLolLolLol

...Deuschland...das Land wo es für alles und jedes Anweisungen, Formulare etc. gibt.....
24. Dezember 2008, 10:13
Lenni
6248 Beiträge

Habt ihr alle euren [URLhttp://de.youtube.com/watch?v=D8om6nDZg98]Wunschzettel[/URL] schon abgegeben?LolGrins

WinkWink
24. Dezember 2008, 13:40
Cocktailboy
4158 Beiträge

Also ich spar mir in Zukunft die Arbeit .... LolGrinsAetsch.

lg Wink
27. Dezember 2008, 22:36
Lenni
6248 Beiträge

Habe heute im Einkaufszentrum gesehen, wie dieser fieser Möp einen Dreijährigen von seinem Motorrad gestoßen hat.AetschLalaLol
[IMGhttp://img2.myimg.de/53d536bf0.jpg]

WinkLenni